Kurze Einführung in den Bauablauf

Ein Leitfaden durch den Bauprozess für Bauherr:innen

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Der/die Bauherr:in hat räumliche Bedürfnisse und Wünsche, die der/die Architekt:in  für sie in Form eines Bauwerks umsetzt. 
Die Bauherr:in stellt das Budget und die Architekt:in berät zu dessen sinnvoller Verteilung. Nur der Bauherr:in als unabhängige Treuhänder:in verpflichtet, begleitet die Architekt:in die Bauherr:in durch das ganze Projekt und sichert, unabhängig von den Ausführenden, die Qualität des Gebauten. Die Architekt:in legt den Planungsablauf fest und begleitet das ganze Bauvorhaben von der Grund­lagenermittlung bis zur Fertigstellung. Darin sind auch all die Termine enthalten an denen die Bauherr:in Entscheidungen treffen muss. Ratsam ist, dass sich die Bauherr:innen nicht selbst unter Entscheidungsdruck setzen. Entscheidungen müssen reifen, Varianten geprüft werden. Sich Zeit zu lassen hilft auch Beziehungskrisen zu vermeiden.

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Das Grundstück hat verschiedene Eigenschaften und Abhängigkeiten. Die Boden­beschaffenheit und der Grundwasserstand haben Einfluss auf die Wahl der Fundamente, die Bauweise sowie die Wahl der Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit. (Man kann ein Haus auch ohne Keller bauen!) Wo, wie groß und wie viel auf dem Grundstück gebaut werden darf, regelt das Baurecht, welches im Bundesbaugesetz und in den Landesbauordnungen fest­geschrieben ist. Wenn für ein Grundstück ein  Bebauungsplan  vorliegt, sind darin alle Festlegungen zur Bebaubarkeit enthalten. Liegt kein Bebauungsplan vor gelten die Fest­legungen des Flächen­nutzungsplans, zusammen mit den Paragrafen § 34 und § 35 des Bundesbau­gesetzes. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens entwirft die Architekt:in.

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Das Denkmalschutzgesetz regelt den Umgang mit den in der Denkmalliste eingetragenen Gebäuden. Baudenkmäler sind zu erhalten und dürfen nur denkmalgerecht saniert werden. Das ist kein Nachteil, weil denkmalgeschützte Gebäude atmosphärische Qualitäten besitzen, die Neubauten oft fehlen, z.B. strahlen sie Geschichtlichkeit aus. Die Architekt:in plant mit diesen Qualitäten und vermittelt die Ergebnisse der unteren und oberen Denkmalschutz­behörde. Aber auch bei Bestandsgebäuden ohne Denkmalschutz zeigt die Architekt:in die vielfältigen Möglichkeiten des Um- und Weiterbauens auf.

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Die Architekt:in plant im Team. Die wichtigsten Mitplaner:innen sind die Tragwerksplaner:in und die Energieberater:in. Diese werden früh in den Planungsprozess eingebunden, weil die gemeinsame Entwicklung der Kon­struktion Einfluss auf den Ausdruck und die Baukosten hat, genauso wie der angestrebte energetische Standard. Diese Fachplanleistungen sind gesetzlich als Teile des Bauantrags vorgeschrieben und müssen zum Bau­beginn vorliegen. Energieberater:innen geben auch Auskunft über die Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Weitere Mitplaner­:innen können Fachplaner:innen für die Haustechnik – was auch eine kundige Heizungsinstallateur:in übernehmen kann – sowie eine Landschaftsarchitekt:in sein, wenn anspruchsvolle Gartengestaltung gewünscht wird.

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Die gängigsten Bauweisen sind der Massivbau, in Süddeutschland der Mauerwerksbau aus Ziegelsteinen, mit Stahlbetondecken und hölzernem Dachstuhl. Eine Alternative dazu ist der Holzbau mit gedämmten Holzwänden, unterschiedlicher Konstruktionsarten, hölzernen Decken und hölzernem Dach. Auch kombinierte Bauweisen sind möglich. Welche Bauweise geeignet ist, hängt vom konkreten Entwurf, vom Grundstück, von den atmosphärischen und baubiologischen Ansprüchen der Bauherr:in ab. Aber auch mit anderen Materialien wie z. B. Lehm, Stroh und Stahl kann gebaut werden.

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Die HOAI regelt, welche Leistungen die Architekt:in zu erbringen hat. Die gesamte Planung ist in 9 Leistungsphasen unterteilt, mit in Prozenten festgelegten Anteilen am Gesamthonorar. Sie können schrittweise beauftragt werden. Die Leistungsphasen 1, 2 und 3 umfassen nacheinander die Grund­lagenermittlung, den Vor­entwurf und den Entwurf. Dabei werden auch, wenn es sinnvoll ist, Varianten untersucht. Das Ergebnis dieser ersten Planungsschritte ist der eingabereife Entwurf des gewünschten Gebäudes auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück unter Berücksichtigung des vorhandenen Baurechts. Mit dem Entwurf wird eine Kostenberechnung erstellt. Die Leistungsphase 4 umfasst die Umsetzung dieses Entwurfes in einen Bauantrag, bestehend aus dem Eingabeplan und einem Formularsatz zur Einreichung bei den zuständigen Genehmigungsbehörden. Die Leistungsphase 5 beinhaltet die Erstellung der Werkplanung mit allen zur Bauausführung nötigen Werk- und Detailplänen aller Gewerke. Die Leistungsphasen 6 und 7 umfassen die Angebotseinholungen und die Vorbereitung der Auftragsvergaben durch die Bauherr:in. Die Leistungsphase 8 umfasst die Bauüber­wachung und beinhaltet die Koordination des Bauablaufs mit allen Firmen über die gesamte Bauzeit nach einem von der Architekt:in aufgestellten Zeitplan. In der Leistungsphase 9 wird die Mängelbeseitigung der ausführenden Firmen während der gesetzlichen Gewährleistungsfristen überwacht.

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Der Garten ist mehr als nur der unbebaute Teil eines Grundstücks. Haus und Garten müssen miteinander entworfen werden. Wohnräume sollten – innen und außen miteinander verbindend – auf den Garten bezogen sein. Auch kleine Gärten können das Wohnen als „grüne Zimmer“ sehr bereichern. Von großem Wert sind Bestandsbäume, sie spenden Schatten, verbinden das Haus mit dem Garten und der Umgebung. Ein Garten kann mit Gemüse- und Obstanbau auch der Selbstversorgung dienen.

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Die Bauherr:in sollte ihre Bedürfnisse, Vorlieben und Träume, täglichen Abläufe und Gewohn­heiten benennen. All dies lässt die Architekt:in in den Entwurf eines „maßgeschneiderten“ Hauses einfließen. Das Ziel ist individuelle Wohnlichkeit.

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